HLF
Löschbezirk Hassel
Feuerwehr St. Ingbert, Löschbezirk Hassel
Aktive Jugendfeuerwehr Altersabteilung

Verkehrsunfall, BAB 6 zwischen AS St.Ingbert-West und Fechingen

Mittwoch, 19.07.2017, 12:06

Die Löschbezirke St.Ingbert-Mitte und Hassel wurden aufgrund eines Verkehrsunfalles auf der BAB 6 alarmiert.

In Höhe der Bischmisheimer Talbrücke kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem LKW-Gespann. Schon weit vor der Einsatzstelle wurden die anrückenden Kräfte massiv behindert, da die Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse gebildet hatten und ein Vorankommen nur sehr zögerlich möglich war.

Vor Ort war ein LKW-Gespann mit der Mittelleitplanke kollidiert und kam quer zur Fahrbahn zum Stehen, eine auf dem Anhänger verladene Baumaschine war auf die Fahrbahn gestürzt. Auslaufender Kraftstoff und Betriebsstoffe von LKW und Baumaschine wurden aufgefangen und eine weitere Ausbreitung unterbunden. Der Brandschutz wurde sichergestellt, der beschädigte Tank mit Sedimit, einer speziellen Dichtpaste, abgedichtet und die Bergungsmaßnahmen unterstützt. Die Richtungsfahrbahn Saarbrücken war bis zum Ende der Bergungsmaßnahmen ab der Anschlussstelle St.Ingbert-West voll gesperrt. Das DRK wurde zur Versorgung der im gesperrten Abschnitt festsitzenden Verkehrsteilnehmer nachalarmiert.

Trotz der Tatsache, dass sich bereits vor der Ableitung in Höhe IGB-West ein erheblicher Rückstau bildete sowie dem Umstand, dass durch die Einsatzkräfte schon auf der Anfahrt frühzeitig eine gezielte und fortwährende Aufforderung zur Bildung einer Rettungsgasse über Verkehrsfunk veranlasst wurde, schienen viele Verkehrsteilnehmer damit überfordert zu sein.

Daher: schon bei zähfließendem Verkehr und Schrittgeschwindigkeit eine Gasse zwischen dem jeweils linken und den rechten Fahrstreifen bilden, offen halten (ein Fahrzeug kommt selten allein) und genügend Abstand zum Vordermann lassen! Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde und je schneller Hilskräfte und Bergungsdienste vor Ort sind, umso schneller können Sie auch wieder weiterfahren!

Dies ist im Übrigen nicht bloß eine Empfehlung, sondern durch § 11 (2) der StVO verbindlich vorgeschrieben.

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